Allgemeine Geschäfts Bedingungen – AGB

  1. Vertragsbedingungen

    Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und 3dimensional AG. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrags.

  2. Schriftform

    Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.

    Grundsätze

  3. Leistungen von 3dimensional AG

    3dimensional AG erbringt innerhalb des Workflows eines Auftrags diverse Leistungen wie Design, Entwurf, Planung, Gestaltung, Organisation, Administration, Produktion, Lieferung, Transport, Auf- und Abbau, Montage und Demontage, etc.

  4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

    3dimensional AG verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für die Auftraggeberin erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.

  5. Urheberrecht

    Die Urheberrechte an allen von 3dimensional AG geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören 3dimensional AG. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass die Auftraggeberin ohne Einverständnis von 3dimensional AG nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen. 3dimensional AG ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

  6. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang

    Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf die Auftraggeberin über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch 3dimensional AG geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit der Auftraggeberin abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von 3dimensional AG geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die der Auftraggeberin ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat die Auftraggeberin die Erlaubnis von 3dimensional AG einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.

  7. Widerrechtliche Nutzung

    Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks von 3dimensional AG verpflichtet die Auftraggeberin zur Zahlung einer Konventionalstrafe. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

  8. Gewährleistung

    Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann 3dimensional AG ohne ausdrücklichen Hinweis seitens der Auftraggeberin davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält die Auftraggeberin 3dimensional AG in jeder Hinsicht schadlos.

  9. Externe Zulieferung

    Im Rahmen des Auftrags veranlasst 3dimensional AG nach eigenem Ermessen Leistungen Dritter, die sie für Entwurfsarbeiten, Planung und Realisierung benötigt.

  10. Aufbewahren von Unterlagen

    3dimensional AG ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung der Auftraggeberin von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten können von 3dimensional AG die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.

  11. Einzelpräsentationen

    Entschädigungen für Einzelpräsentationen werden vor Arbeitsbeginn abgesprochen.

  12. Belegexemplare

    Von allen produzierten Arbeiten sind 3dimensional AG Belegexemplare zu überlassen. 3dimensional AG steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.

    Honorar

  13. Auftragsvorbesprechung

    In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.

  14. Richtofferte und Honorarabrechnung

    Das Honorar von 3dimensional AG richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz für die einzelnen Leistungen. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird der Auftraggeberin von 3dimensional AG rechtzeitig bekannt gegeben und wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen.

  15. Reduktion oder Annullierung des Auftrags

    Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat 3dimensional AG Anrecht auf:
    a. Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
    b. Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
    c. Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
    Darüber hinaus hat 3dimensional AG das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei 3dimensional AG.

  16. Abrechnung

    3dimensional AG nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte und der erfolgten Leistungen vor.

  17. Zahlungsbestimmungen

    Nach Beendigung des Auftrags stellt 3dimensional AG Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat 3dimensional AG Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

    Rechtliches

  18. Anwendbares Recht

    Die Beziehungen zwischen Auftraggeberin und 3dimensional AG unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen von 3dimensional AG nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.

  19. Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von 3dimensional AG in Wallisellen.